wichtige Hinweise
Das Bundesverfassungsgericht hat am 2.3.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der Heiler entschieden: Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.
Ich muss sie jedoch darauf hinweisen, dass ich als Heiler nicht diagnostizieren kann und darf. Meine Behandlungen ersetzen nicht den Besuch beim Heilpraktiker / Arzt. Meine Behandlungen dienen dazu, um ihre Selbstheilungskräfte zu aktivieren.
Näheres dazu beim DGH www.dgh-ev.de |